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- Ulrike Kargl, Markenrecht
- 5. Apr. 2020
- 1 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 23. Apr. 2020

Die Wortbildmarken sind bei Gleichartigkeit der erfassten Waren oder Dienstleistungen verwechselbar. Je stärker die unter einer Marke vertiebenen Waren einander ähneln, desto deutlicher muss der Abstand zwischen den Zeichen selbst sein. Der spätere Anmelder der Wortbildmarke "20 Twenty Million" musste die Streichung der Marke in jenen Klassen hinnehmen, die jenen des früheren Anmelders der Wortbildmarke "1Million" ähneln.
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