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Copyright Verletzung?
- Ulrike Kargl, Markenrecht
- 6. Apr. 2020
- 1 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 23. Apr. 2020
Die abgebildete Wortbildmarke und die Bildmarke sind im Bereich der Transportdienstleistungen nicht verwechselbar ähnlich.

Obwohl die Schwarz-Weiß Darstellung einer Marke verschiedene farbliche Gestaltungen umfasst, kommt dieser Grundsatz ausnahmsweise keine Bedeutung zu. Schutzunfähige Bestandteile sind - auch wenn sie zum Gesamteindruck wenig beitragen und die Aufmerksamkeit stärker auf die übrigen Zeichenelemente gerichtet ist - in den Ähnlichkeitsvergleich einzubeziehen.
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