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Copyright Verletzung?

  • Ulrike Kargl, Markenrecht
  • 6. Apr. 2020
  • 1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 23. Apr. 2020

Die abgebildete Wortbildmarke und die Bildmarke sind im Bereich der Transportdienstleistungen nicht verwechselbar ähnlich.




Obwohl die Schwarz-Weiß Darstellung einer Marke verschiedene farbliche Gestaltungen umfasst, kommt dieser Grundsatz ausnahmsweise keine Bedeutung zu. Schutzunfähige Bestandteile sind - auch wenn sie zum Gesamteindruck wenig beitragen und die Aufmerksamkeit stärker auf die übrigen Zeichenelemente gerichtet ist - in den Ähnlichkeitsvergleich einzubeziehen.



 
 
 

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