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Almdudler Limonade A&S Klein GmbH legte mit Erfolg Widerspruch gegen die Anmeldung der Wortbildmarke „Almhof“ ein. Ausgehend von der Wortmarke ALMDUDLER beurteilte die Widerspruchsabteilung des Amtes der Europäischen Union für Geistiges Eigentum die Wortbildmarke „Almhof“ in der Warenklasse 32, Alkoholfreie Getränke als verwechselbar ähnlich. Insbesondere der hohe Bekanntheitsgrad der Marke Almdudler, erhöht die Kennzeichnungskraft des Wortteils „Alm“, der dadurch vom durchschnittlichen Verbraucher dem beliebten alkoholfreien Getränk zugerechnet würde.Die abgebildeten Wortbildmarken wurden als verwechselbar beurteilt.
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